Zum Inhalt springen

Nachfragen vom Bauamt

So lange noch, bis das Haus kommt...

0 0 votes
Article Rating

Wir haben Post vom Bauamt Luckenwalde – nur leider nicht die, die wir erhofft hatten. Was das Bauamt wollte und was das nun für uns heißt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Wir haben uns einen Blau-Roten Eingangsstempel gegönnt. 😎 #professionalsatwork

Gestern, am 1. Juli 2021, lag nun also endlich Post von der unteren Bauaufsicht im Briefkasten. Ich hatte schon die vage Hoffnung, dass es die Ankündigung sein könnte, dass der Bauantrag durch ist. Pustekuchen. Tatsächlich ist dem Bauamt in Luckenwalde jetzt nach 78 Tagen (ich nutze die Android App Days Counter) aufgefallen, dass einige der Formulare nicht die aktuelle Version hatten.

Der Architekt hatte schon damit gerechnet, dass ein solcher Einwand kommen könnte. Dass der aber so spät kommt ist ärgerlich. Unser Architekt nutzte eine Formular-Software, in der noch nicht die aktuellen Formulare für das Land Brandenburg hinterlegt waren. Rückblickend würde ich empfehlen, nicht nur die Inhalte der Formulare zu prüfen – wie wir es getan haben – sondern, auch noch mal selbst zu checken, ob es auch die richtigen Formulare sind. Das ist übrigens der Unterschied zwischen verifizieren und validieren. Ich hatte zwar verifiziert (Formular korrekt ausgefüllt?), aber nicht validiert (korrekter Fragebogen?).

Konkret ging es um die

  1. Baubeschreibung Anlage 2.1,
  2. Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG),
  3. Erklärung des Entwurfsverfassers und die
  4. Erklärung zur Nierschlagswasserversickerung.

Zu den Formularen sage ich nichts, das hat Fullwood wirklich versemmelt. Hier hätte ich mir einfach gewünscht, dass dann eben in den sauren Apfel gebissen wird und ein PDF-Formular manuell ausgefüllt wird. Ob das mit den falschen Formularen erst so spät aufgefallen ist, dass nichts mehr zu ändern gewesen wäre, weiß ich leider nicht mehr genau. 😅

Daneben fehlten laut Nachforderung:

  1. Angaben zur Löschwasserversorgung
  2. Angaben zum Kamin
  3. Angaben zur Art des Brennstoffes
  4. Typenunterlagen zur geplanten Solaranlage
  5. Im Grundriss Erdgeschoss ist nicht angegeben ob das Arbeiten im Zimmer „Arbeit“ privat oder geschäftlich erfolgt

Bei den Nachforderungen war ich schon etwas… irritiert. Daher habe ich erst mal versucht meine Sachbearbeiterin beim Bauamt anzurufen. Sie ist wirklich sehr nett. Wenn Verwaltung zeigen will, wie „nett“ geht, dann ist Frau K. ein leuchtendes Beispiel. Nach einigen Versuchen hatte ich sie dann auch erreicht: Die Anmerkungen waren einleuchtend. Sie hat einfach nur den Antrag gelesen und dementsprechend nachgefordert:

  1. okay, das Kreuz fehlte wirklich. Literally ein Kreuz – hier wäre es total schlau, wenn das Formular einfach angeben würde, ob Mehrfachantworten möglich sind.
  2. Wie das Amt darauf gekommen ist, dass wir einen Kamin bräuchten ließ sich leicht klären: Im Bauantrag war die „Erklärung zum Bauantrag gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 BbgBO i. V. m. § 19 der 1. BImSchV“ enthalten. Die braucht es aber nur, wenn wir einen Kamin gehabt hätten. Daraus hat die Sachbearbeiterin dann geschlossen, dass es doch irgendwo einen Kamin geben müsste – auch wenn auf den Plänen nirgends einer eingezeichnet ist
  3. Formular aus 2. ➡ Kamin ➡ irgendwas wird verbrannt. Da wir eine LWWP haben, ist das einzige, was bei uns verbrannt wird ist Geld. Nein… wir „investieren“.
  4. Auf den Bauzeichnungen haben wir eine Solaranlage eingezeichnet, weil die in unserer Planung des Daches und der Elektrik schon mal vorgesehen sein sollte. Frau K. schloss nun daraus, dass wir die – auch wenn es auf keinem anderen Formular angegeben ist – schon mit beantragen wollen. Ich hätte wirklich gern eine PV-Anlage; aber das ist im Moment finanziell nicht drin – vor allem, so lange wir auch nicht wissen, wie was uns am Ende die aktuell angespannte Rohstoffsituation zusätzlich kostet.
  5. Hier geht es wohl darum, ob ich einer gewerblichen Tätigkeit nachgehe. Wie denn das mit Home Office aussieht, konnte mir Frau K. leider auch nicht sagen. Ich bin ja nicht privat im Home Office, aber es ist auch kein „Gewerbe Arbeitszimmer“. Insofern… „privat“.

Die Inhaltlichen Nachforderungen darf ich also im Anschreiben erklären und damit sind, bis auf das Kreuz für das Löschwasser aus 1., die Fragen beantworte, ohne dass noch etwas nachgeliefert werden muss.

Was die Überarbeitung der Formulare angeht: Unser Architekt ist leider noch im Urlaub – es sei ihm natürlich trotzdem gegönnt. Hoffen wir einfach mal, dass seine Vertretung das auch hinbekommt. Sonst verzögert sich der Antrag noch mehr, da Nachforderungen stets eine Aussetzung der Antragsbearbeitung und damit eine Fristverlängerung nach sich ziehen. Offiziell sind die 3 Monate am 15. Juli 2021 rum. Mal sehen.

0 0 votes
Article Rating
Published inArchitektBürokratie
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedback
Alle Kommentare anschauen
0
Lass uns doch einen Kommentar oder deine Fragen da!x
%d Bloggern gefällt das: